Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Naturfreundehaus Heltersberg

 

 

 

Das Naturfreundehaus Heltersberg ist eine Einrichtung der NaturFreunde Deutschlands Landesverband Rheinland Pfalz e.V. und wird durch den Verein NaturFreunde Heltersberg e.V. nach den Grundsätzen der NaturFreunde Deutschlands betrieben. Es steht Mitgliedern und Nichtmitgliedern offen.

 

 

 

1. Reservierung

Die Gäste können ihre Anfrage zur Reservierung persönlich, telefonisch oder per E-Mail vornehmen. Die Anfrage sollte folgende Angaben enthalten:

 

- postalische Anschrift,

 

- gewünschter Belegungszeitraum,

 

- Anzahl der Gäste, bei Familien das Alter der Kinder

 

- Verpflegungswünsche.

 

Die Reservierung wird mit der schriftlichen Zusage für beide Seiten verbindlich. Eine Untervermietung überlassener Zimmer oder Räumlichkeiten ist nicht gestattet.

 

 

 

 

2. Leistungen und Zahlungen

Neben der Unterbringung bieten wir für Übernachtungsgäste folgende Leistungen an:

 

- Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen und Abendessen nach vorheriger Absprache

 

- Sonderverpflegung wie Lunch- oder Grillpakete nach vorheriger Absprache

 

- Sonderverpflegung durch Nahrungsmittelunverträglichkeiten/Allergien sind bedingt möglich

 

- vegetarische oder sonstige Menükomponenten nach Voranmeldung

 

- Selbstversorgerküche mit Spülbecken und Getränkekühlschrank. Getränke sind ausschließlich über das Naturfreundehaus zu beziehen. 

 

- Grillplatz (siehe Punkt 9)

 

 

In unseren Preisen sind Bettwäsche und Handtücher nicht inklusive.

 

Bettwäsche ist für eine einmalige Gebühr zu beziehen (Stand 04/2018 4,50 Euro)

 

Handtücher können für eine Leihgebühr ausgeliehen werden (Stand 04/2018 2,50 Euro)

 

 

Soweit einzelvertraglich schriftlich oder mündlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ist vom Gast eine Anzahlung auf den Aufenthalt zu leisten. Die Anzahlung beträgt 5,-- Euro/Person und ist binnen 14 Tagen nach Buchung zu entrichten.Vor vollständiger Erfüllung der Anzahlungspflicht durch den Gast ist das Naturfreundehaus Heltersberg berechtigt, die vereinbarte Leistung zurückzuhalten oder vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Die Zahlung für den Aufenthalt im Naturfreundehaus Heltersberg  ist spätestens bei Abreise fällig. Die Zahlung kann entweder bar oder durch Vorkasse erfolgen.

 

 

 

3. Hunde

Nach Anmeldung sind Hunde ebenfalls willkommene Gäste. Hunde dürfen in die Gastwirtschaft mitgenommen werden, so lange sie sich an anderen Tischen nicht selbst bedienen. Hunde dürfen nicht mit ins Bett genommen werden. Leinenpflicht im gesamten Haus- und Gartenbereich. Schäden oder Verunreinigungen bitten wir umgehend zu melden. Eventuell daraus resultierende Reparatur- und/oder Reinigungskosten werden in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass niemals andere Hausgäste durch das Verhalten eines Hundes gestört werden. Der Hundebesitzer haftet zu jeder Zeit und im gesamten Innen- und Außenbereich des Naturfreundehauses Heltersberg für seinen Hund. Für Ihren Hund werden € 5,--/Nacht in Rechnung gestellt. Dieser Preis deckt nur einen geringen Teil der Kosten, die durch die gründliche Spezial-Endreinigung anfallen.

 

 

 

4. An- und Abreisen

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast von 15:00 Uhr am Anreisetag und bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.  Wir versuchen Ihnen die Zimmer zeitnah bei Ankunft zur Verfügung zu stellen. Die Reinigung braucht aber ihre Zeit. Ein Anspruch auf einen früheren Übergabetermin besteht nicht. Die Abreise ist unabhängig von der Räumung der Zimmer. Die Zimmer müssen bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein. Bitte beachten Sie, dass vorzeitige Abreisen bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden.

 

 

5. Absagen

Absagen müssen schriftlich erfolgen. Die Absage muss mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Anreisetag dem Naturfreundehaus Heltersberg vorliegen. Für Absagen, unterhalb von 4 Wochen, gelten die Regelungen, die unter Ausfallzahlungen im nächsten Punkt genannt sind. Das Naturfreundehaus Heltersberg ist aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Gerechtfertigte Gründe sind beispielweise:

- wenn höhere Gewalt oder andere vom Naturfreundehaus Heltersberg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

- wenn Zimmer unter irreführenden oder falschen Tatsachen, z.B. den Gast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden,

- wenn das Naturfreundehaus Heltersberg die berechtigte oder unberechtigte Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des oder der Zimmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Naturfreundehauses Heltersberg gefährden könnte. Ist der Rücktritt berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadenersatz.

 

 

 

6. Ausfallzahlungen

Wenn die Absagefrist nicht eingehalten wird oder wenn Gäste nicht erscheinen, wird der vereinbarte Mietpreis minus der ersparten Aufwendung fällig. Der Hausverein verlangt folgende Staffelung:

- 80% bei Übernachtung mit und ohne Frühstück

- 70% bei Übernachtung mit Frühstück und Abendessen

- 60% bei Übernachtung mit Frühstück, Mittag- und Abendessen

 

 

Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen kann eine Anreise mit bis zu 10% weniger Personen erfolgen, ohne dass eine Entschädigungspflicht entsteht. Fehlen mehr als 10% der angemeldeten Personen ist für die Differenz die oben genannte Entschädigung zu zahlen. Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.

 

 

 

7. Aufsichtspflicht

Die Aufsichts- und Betreuungspflicht von Kindern im Bereich des Naturfreundehauses Heltersberg obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Das Naturfreundehaus Heltersberg übernimmt in keinem Fall eine Aufsichts- und Betreuungspflicht.

 

 

 

8. Benutzung der Spielgeräte

Die Benutzung der Spielgeräte des Naturfreundehauses Heltersberg erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Gäste. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.

 

 

 

9. Grillplatz

- Benutzung des Grills nur nach Einweisung

- kein offenes Feuer außerhalb der Grillstellen

- wegen Funkenfluges ist das Feuer klein zu halten

- bei aufkommendem Wind ist das Feuer zu löschen

- Plastik oder Müll darf nicht verbrannt werden

- keine Störung der sonstigen Hausgäste durch Lärm

- Müll ist in den entsprechenden Behältern zu entsorgen und gegebenenfalls mitzunehmen

- Holz kann auf Anfrage gegen eine einmalige Gebühr bereitgestellt werden

 

 

 

10. Haftung

Gäste, die Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Beschädigte oder zerstörte Einrichtungsgegenstände der Zimmer oder der Anlage müssen vom Gast an die Hausleitung gemeldet werden. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Hausleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Die Haftung erfolgt im Rahmen der §§ 701 BGB. Für Fahrzeuge (einschließlich Inhalt), die sich auf dem Gelände des Naturfreundehauses befinden wird nicht gehaftet. Soweit nicht gesetzlich ausgeschlossen gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hausvereins. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder mehrere Klauseln unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit.